Kompostierbare Biomüllbeutel
Kompostierbare Biomüllbeutel gefährden die Verwertung der Bioabfälle und sind kein Fall für die für die Biotonne. Trotzdem kommen sie immer noch allzu häufig zum Einsatz, wie die Ergebnisse von Biotonnenkontrollen zeigten.
Während die Hersteller der Bioplastiktüten von ihrem Produkt überzeugt sind und deren Vorteile anpreisen, lehnt die überwiegende Mehrzahl der Betreiber von Kompost- und Vergärungsanlagen in Deutschland deren Einsatz bei der Bioabfallsammlung ab. Aus diesem Grund schließen bereits viele Kommunen kompostierbare Biomüllbeutel von der Verwendung in der braunen Tonne aus.
Auf den ersten Blick scheinen kompostierbare Biomüllbeutel nur Vorteile zu bieten. Sie ermöglichen daheim im Haushalt eine hygienische Sammlung der feuchten Küchenabfälle und lassen sich zugebunden leicht in die braune Tonne werfen, ohne dass man sich schmutzig machen muss. Doch bei der Verwertung beginnen die Probleme.
Zum Teil werden die kompostierbaren Biomüllbeutel an Kompostier- und Vergärungsanlagen im Zuge der Vorsortierung bereits ausgesondert, da man sie im großen Bioabfallhaufen aufgrund der starken Verschmutzung praktisch nicht von normalen Plastiktüten unterscheiden kann. Verbleiben sie im Verwertungskreislauf, zersetzen sie sich viel zu langsam.
Die kompostierbaren Biomüllbeutel erfüllen in der Regel die geltende Norm, um sie als «biologisch abbaubar» zertifizieren zu lassen. Doch diese Norm schreibt nur vor, dass das Bioplastik innerhalb von zwölf Wochen zu mindestens 90 Prozent in Teile mit einer Größe von zwei Millimetern oder kleiner zerfallen sein muss.
Während sich die Zertifizierung als «biologisch abbaubar» auf labortechnische Bedingungen bezieht, ist der Abbau unter realen Kompostierungsbedingungen nicht gesichert. Das liegt zum einen daran, dass die Verweilzeit der Bioabfälle in Kompostier- und Vergärungsanlagen in aller Regel deutlich kürzer ausfällt als zwölf Wochen. Zum anderen muss entsprechend der Norm nur sichergestellt sein, dass die kompostierbaren Biomüllbeutel in diesem Zeitraum zu 90 Prozent zerfallen. Bedeutet im Umkehrschluss, dass sie zu zehn Prozent in größeren Teilen im fertigen Kompost vorliegen können. Hinzu kommt noch die Problematik, dass die zersetzten Kunststoffteile weiterhin als Mikroplastik im Kompost verbleiben.
Dieser unvollständige Abbauprozess der kompostierbaren Biomüllbeutel stellt die Betreiber von Kompost- und Vergärungsanlagen vor zunehmend unlösbare Probleme, da die zulässigen Grenzwerte für Fremdstoffe in jüngster Vergangenheit immer weiter verschärft wurden.
So senkte die Bundesgütegemeinschaft Kompost, die in Deutschland über die Qualität der hergestellten Komposte wacht, die zulässige Quote für Fremdstoffe im Fertigkompost von bisher 25 Quadratzentimetern pro Liter Kompost auf 15 Quadratzentimeter pro Liter ab. Wird dieser Grenzwert nicht eingehalten, droht der Verlust des Gütesiegels. Der aus den Bioabfällen hergestellte Kompost kann damit praktisch nicht mehr vermarktet werden. Unvollständig abgebaute kompostierbare Biomüllbeutel tragen dabei natürlich zu einer Verschärfung dieser Problematik bei.
Abseits der Diskussion um Grenzwerte und Gütesiegel lässt sich leicht nachvollziehen, dass Kompost, der frisch im Beet ausgebracht wurde, dann aber nachts bei Vollmond wegen noch vorhandener Plastikteilchen (ob letztlich biologisch abbaubar oder nicht) zu «glitzern» beginnt, nicht gerade das Vertrauen in das an sich wertvolle Bodenverbesserungsmittel stärkt.