Gebühren Kleinmengen
Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen (bis 2,00 m³) werden im Rahmen von Pauschalen erhoben und betragen:
A)
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Gemischte Materialien (z.B. Restmüll, Sperrmüll > 2 m³, Holzabfälle, Bauschutt o.ä.) |
Gebühr |
bis maximal 0,50 m³ |
8,00 € |
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bis maximal 1,00 m³ |
16,00 € |
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bis maximal 2,00 m³ |
32,00 € |
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Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen verstehen sich pro Anlieferung. |
B)
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Kompostierbare Abfälle (z.B. Gras-, Hecken- oder Strauchschnitt, Moos, Laub o.ä. (tonnengängige Abfälle) |
Gebühr |
bis maximal 0,50 m³ |
6,00 € | |
bis maximal 1,00 m³ |
12,00 € | |
bis maximal 2,00 m³ |
24,00 € | |
Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen verstehen sich pro Anlieferung. |
C)
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Flächige Abfälle (z.B. Fenster, Türen, Eternitplatten, Gipskartonplatten, o.ä.) |
Gebühr |
bis maximal 0,50 m³ |
16,00 € | |
bis maximal 1,00 m³ |
32,00 € | |
bis maximal 2,00 m³ |
64,00 € | |
Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen verstehen sich pro Anlieferung. |
D)
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Altreifen |
Gebühr je Stck. |
PKW- und Motorradreifen ohne Felge |
4,00 € | |
PKW- und Motorradreifen mit Felge |
7,00 € | |
LKW-Reifen ohne Felge |
17,00 € | |
LKW-Reifen mit Felge |
19,00 € | |
Großreifen * ohne Felge |
50,00 € | |
Großreifen * mit Felge |
70,00 € | |
* als Großreifen gelten Reifen mit einem Durchmesser von über 1.000 mm |
E)
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Sonstiges |
Gebühr |
Tierkadaver (Klein - Tiere aus privaten Haushalten) |
8,00 € | |
Fremdverwiegung (nur bei Erstellung eines Wiegebeleges) |
6,00 € |
Die Anlieferung folgender Abfälle aus privaten Haushalten aus dem Verbandsgebiet (Landkreise Friesland und Wittmund) ist kostenfrei:
F)
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Sortenreiner Sperrmüll* (z.B. Möbel, Matratzen) und Ast- und Strauchwerk* (nicht tonnengängig) bis zu einer Menge von 2,00 m³, sowie Altpapier, Altglas, Altmetall, Altbatterien, Altmedikamente, Altkleider, CD/DVD, Elektroaltgeräte, Spielzeuge (gebrauchsfähig) und gelbe Säcke. |
Anlieferungen von Privatgrundstücken durch gewerbliche Unternehmen oder Transporteure unterliegen generell der Gebührenpflicht. |
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Anlieferungen von privaten Haushalten mit Fahrzeugen/Anhängern ohne ein amtliches Kfz-Kennzeichen aus dem Verbandsgebiet (FRI, JEV oder WTM) sind nur mit einem Nachweis des Wohnsitzes (z.B. durch gültigen Lichtbildausweis, Mietvertrag, Abfallgebührenbescheid) möglich. |
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*Die kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll und Ast- und Strauchwerk ist auf eine Anzahl von 2 Anlieferungen pro Jahr und Grundstück (bei Mehrfamilienhäusern je Wohneinheit),welches zur Abfallgebühr veranlagt wurde begrenzt. |