Gebühren Kleinmengen

Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen (bis 2,00 m³) werden im Rahmen von Pauschalen erhoben und betragen:

A)

 

Gemischte Materialien

(z.B. Restmüll, Sperrmüll > 2 m³, Holzabfälle, Bauschutt o.ä.)

 Gebühr

bis maximal 0,50 m³

8,00 € 

bis maximal 1,00 m³

16,00 € 

bis maximal 2,00 m³

32,00 € 

Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen verstehen sich pro Anlieferung.
Die Anzahl der Anlieferungen von Kleinmengen ist auf zwei Anlieferungen pro Tag begrenzt. 

 

B)

 

Kompostierbare Abfälle

(z.B. Gras-, Hecken- oder Strauchschnitt, Moos, Laub o.ä. (tonnengängige Abfälle)

Gebühr

bis maximal 0,50 m³

6,00 € 

bis maximal 1,00 m³

12,00 € 

bis maximal 2,00 m³

24,00 € 

Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen verstehen sich pro Anlieferung.
Die Anzahl der Anlieferungen von Kleinmengen ist auf zwei Anlieferungen pro Tag begrenzt. 

 

C)

 

Flächige Abfälle

(z.B. Fenster, Türen, Eternitplatten, Gipskartonplatten, o.ä.)

Gebühr

bis maximal 0,50 m³ 

16,00 € 

bis maximal 1,00 m³

32,00 € 

bis maximal 2,00 m³

64,00 € 

Die Gebühren für die Anlieferung von Kleinmengen verstehen sich pro Anlieferung.
Die Anzahl der Anlieferungen von Kleinmengen ist auf zwei Anlieferungen pro Tag begrenzt.

 

D)

 

 Altreifen

Gebühr

je Stck.

PKW- und Motorradreifen ohne Felge

4,00 € 

PKW- und Motorradreifen mit Felge

7,00 € 

LKW-Reifen ohne Felge

17,00 € 

LKW-Reifen mit Felge

19,00 € 

Großreifen * ohne Felge

50,00 € 

Großreifen * mit Felge

70,00 € 

* als Großreifen gelten Reifen mit einem Durchmesser von über 1.000 mm
(z.B. Trecker-, Schlepper-, Radladerreifen)

 

E)

 

Sonstiges

Gebühr

Tierkadaver (Klein - Tiere aus privaten Haushalten)  

8,00 € 

Fremdverwiegung (nur bei Erstellung eines Wiegebeleges)

6,00 € 

 

Die Anlieferung folgender Abfälle aus privaten Haushalten aus dem Verbandsgebiet (Landkreise Friesland und Wittmund) ist kostenfrei:

F)

 

Sortenreiner Sperrmüll* (z.B. Möbel, Matratzen) und Ast- und Strauchwerk* (nicht tonnengängigbis zu einer Menge von 2,00 m³, sowie Altpapier, Altglas, Altmetall, Altbatterien, Altmedikamente, Altkleider, CD/DVD, Elektroaltgeräte, Spielzeuge (gebrauchsfähig) und gelbe Säcke.

Zum Ast- und Strauchwerk zählen auch Äste bis zu einem Durchmesser von max. 15 cm und Wurzelteller bis zu einem Durchmesser von max. 25 cm.

Mengen die über 2,00 m³ hinausgehen werden im Rahmen der pauschalen Abrechnung (siehe A und B) abgerechnet.  

Anlieferungen von Privatgrundstücken durch gewerbliche Unternehmen oder Transporteure unterliegen generell der Gebührenpflicht.

Anlieferungen von privaten Haushalten mit Fahrzeugen/Anhängern ohne ein amtliches Kfz-Kennzeichen aus dem Verbandsgebiet (FRI, JEV oder WTM) sind nur mit einem Nachweis des Wohnsitzes (z.B. durch gültigen Lichtbildausweis, Mietvertrag, Abfallgebührenbescheid) möglich. 

*Die kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll und Ast- und Strauchwerk ist auf eine Anzahl von 2 Anlieferungen pro Jahr und Grundstück (bei Mehrfamilienhäusern je Wohneinheit),welches zur Abfallgebühr veranlagt wurde begrenzt.

 

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