Entsorgung von Pedelec-Akkus / Elektrofahrrädern
- E-Bike-Batterien gelten gem. Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien.
- Vertreiber von E-Bikes und E-Bike Batterien sind gesetzlich verpflichtet Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen.
- Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
- E-Bikes, elektrische Fahrräder mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit (mit Nummernschild), sind vom ElektroG ausgenommen. Kontaktieren Sie Ihren Fahrradfachhändler oder Ihre Verkaufsstelle, ob diese Ihren Akku oder E-Bike zurücknehmen.