Kreislaufwirtschaft

Die Abfallhierarchie

Abfälle sollen möglichst vermieden werden. Entstehen sie dennoch, gibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine klare Rangfolge für den weiteren Umgang vor. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten.

Fünf Stufen

Vermeidung hat Vorrang

Die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umfasst fünf Stufen. Grundsätzlich haben die weiter oben stehenden Maßnahmen Vorrang vor den nachfolgenden.

Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die Schonung natürlicher Ressourcen sowie technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

 

Rangfolge

Die fünf Stufen im Überblick

Die fünf Stufen der Abfallhierarchie: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

 

Gut zu wissen

Wiederverwendung ist nicht dasselbe wie Vorbereitung zur Wiederverwendung

Wird ein noch gebrauchsfähiges Produkt weitergegeben oder erneut verwendet, bevor es zu Abfall geworden ist, handelt es sich um Wiederverwendung und damit um eine Form der Abfallvermeidung.

Von „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ spricht das Abfallrecht dagegen erst, wenn ein Gegenstand bereits Abfall geworden ist und beispielsweise durch Prüfung, Reinigung oder Reparatur wieder nutzbar gemacht wird.

Das Ziel

Ressourcen möglichst lange im Kreislauf halten

Je weniger Abfall entsteht und je hochwertiger unvermeidbare Abfälle verwertet werden, desto besser können Rohstoffe geschont und Umweltbelastungen reduziert werden.

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