Der Zweckverband
Satzungen und Rechtsgrundlagen
Die Aufgaben des Zweckverbandes Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund werden durch gesetzliche Vorgaben sowie durch eigene Satzungen und Regelungen bestimmt.
Auf dieser Seite finden Sie die wesentlichen verbandseigenen Regelungen sowie einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Abfallwirtschaft auf europäischer, bundes-, landes- und kommunaler Ebene.
Regelungen des Zweckverbandes
Unsere Satzungen und Ordnungen
Verbandsordnung
Die Verbandsordnung regelt insbesondere Aufgaben, Organisation und Zuständigkeiten des Zweckverbandes sowie das Verhältnis zu den Verbandsmitgliedern.
Verbandsordnung ansehenBetriebsordnung
Die Betriebsordnung enthält Regelungen für die Benutzung und den Betrieb der Einrichtungen des Zweckverbandes.
Betriebsordnung ansehenGebührensatzung
Die Gebührensatzung regelt die Gebühren für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Leistungen des Zweckverbandes.
Gebührensatzung ansehenRechtlicher Rahmen
Abfallwirtschaft im gesetzlichen Rahmen
Die Abfallwirtschaft wird durch ein mehrstufiges Regelwerk geprägt. Europäische Vorgaben bilden den übergeordneten Rahmen und werden durch bundes- und landesrechtliche Regelungen sowie kommunale Satzungen und Zuständigkeitsregelungen ergänzt.
Europäische Union
Europäische Vorgaben
Die Europäische Union setzt wesentliche Rahmenbedingungen für Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und umweltverträgliche Entsorgung.
Zu den zentralen europäischen Regelungen gehören insbesondere die Abfallrahmenrichtlinie sowie spezielle Regelungen beispielsweise für Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen und die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen.
Die europäischen Vorgaben werden regelmäßig weiterentwickelt. Daher verweisen wir für den jeweils aktuellen Rechtsstand auf das offizielle Rechtsportal der Europäischen Union.
Bundesrecht
Kreislaufwirtschaft und Abfallrecht
Die zentrale bundesrechtliche Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es regelt die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen und enthält unter anderem die Abfallhierarchie sowie Regelungen zu Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Daneben bestehen zahlreiche Spezialregelungen. Von besonderer Bedeutung sind unter anderem:
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Grundlegender Rechtsrahmen für die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in Deutschland.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Regelt unter anderem Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Verpackungsrecht
Regelt die Produktverantwortung sowie Rücknahme und Verwertung von Verpackungen.
Batterierecht
Regelt Anforderungen an Batterien sowie Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien.
Gewerbeabfallverordnung
Enthält Anforderungen an die Bewirtschaftung gewerblicher Siedlungsabfälle sowie bestimmter Bau- und Abbruchabfälle.
Land Niedersachsen
Niedersächsisches Abfallrecht
Auf Landesebene ergänzt das Niedersächsische Abfallgesetz die bundesrechtlichen Regelungen und bestimmt insbesondere Aufgaben und Rahmenbedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen.
Darüber hinaus stellt das Land Niedersachsen Abfallwirtschaftspläne auf. Diese beschreiben den Stand und die Ziele der Abfallwirtschaft und bilden einen übergeordneten Planungsrahmen. Der niedersächsische Abfallwirtschaftsplan besteht aus mehreren Teilplänen, unter anderem für Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle sowie für Sonderabfälle. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Kommunale Ebene
Aufgaben und Zuständigkeiten vor Ort
Die Landkreise Friesland und Wittmund sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und haben dem Zweckverband bestimmte Aufgaben der Abfallbehandlung und -entsorgung übertragen.
Welche Aufgaben der Zweckverband übernimmt und wie seine Organisation ausgestaltet ist, ergibt sich insbesondere aus der Verbandsordnung. Für die Nutzung seiner Einrichtungen gelten darüber hinaus die Betriebsordnung und – soweit Gebühren erhoben werden – die Gebührensatzung.
Weitere abfallwirtschaftliche Aufgaben verbleiben bei den jeweiligen Landkreisen und werden dort durch eigene Satzungen und Regelungen konkretisiert.