Anlieferung
Gebühren für Kleinanlieferungen
Für Kleinmengen bis zu einem Volumen von 2,00 m³ werden die Gebühren auf dem Wertstoffhof pauschal je Anlieferung erhoben. Die Höhe richtet sich nach Art und Menge der angelieferten Abfälle.
Termin erforderlich
Für die Anlieferung auf dem Wertstoffhof ist grundsätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termin buchenBar- oder Kartenzahlung
Die Gebühren können auf dem Wertstoffhof bar oder mit Karte bezahlt werden.
Gebührensatzung
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Gebühren bildet die geltende Gebührensatzung.
Gebührensatzung ansehenWertstoffhof
Die Gebühren gelten für entsprechende Anlieferungen auf dem Wertstoffhof Wiefels. Weitere Informationen zu Annahmebereichen und zur Orientierung vor Ort finden Sie auf der Wertstoffhofseite.
Zum WertstoffhofGebührenübersicht
Kleinmengen bis 2,00 m³
Für gemischte Materialien, kompostierbare Abfälle und flächige Abfälle gelten folgende Pauschalen:
Die Gebühren für Kleinmengen gelten je Anlieferung. Die Anzahl der Anlieferungen von Kleinmengen ist auf zwei Anlieferungen pro Tag begrenzt.
Weitere Gebühren
Altreifen
* Als Großreifen gelten Reifen mit einem Durchmesser von über 1.000 mm, z. B. Trecker-, Schlepper- oder Radladerreifen.
Weitere Leistungen
Sonstiges
Private Haushalte
Kostenfreie Anlieferungen
Die Anlieferung der folgenden Abfälle aus privaten Haushalten aus dem Verbandsgebiet der Landkreise Friesland und Wittmund ist kostenfrei:
✓ Sortenreiner Sperrmüll bis 2,00 m³*
✓ Ast- und Strauchwerk bis 2,00 m³*
✓ Altpapier
✓ Altglas
✓ Altmetall
✓ Altbatterien
✓ Altmedikamente
✓ Altkleider
✓ CDs und DVDs
✓ Elektroaltgeräte
✓ Gebrauchsfähiges Spielzeug
✓ Gelbe Säcke/Wertstoffe
Zum Ast- und Strauchwerk zählen auch Äste bis zu einem Durchmesser von maximal 15 cm sowie Wurzelteller bis zu einem Durchmesser von maximal 25 cm.
Mengen über 2,00 m³ werden im Rahmen der jeweiligen Pauschalen für gemischte bzw. kompostierbare Abfälle berechnet.
Anlieferungen von Privatgrundstücken durch gewerbliche Unternehmen oder Transporteure sind generell gebührenpflichtig.
Anlieferungen aus privaten Haushalten mit Fahrzeugen oder Anhängern ohne ein amtliches Kfz-Kennzeichen aus dem Verbandsgebiet (FRI, JEV oder WTM) sind nur mit einem Nachweis des Wohnsitzes möglich, z. B. durch einen gültigen Lichtbildausweis, Mietvertrag oder Abfallgebührenbescheid.
* Die kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll sowie Ast- und Strauchwerk ist auf zwei Anlieferungen pro Jahr und Grundstück begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Begrenzung je zur Abfallgebühr veranlagter Wohneinheit.