Anlieferung in Wiefels

Direktanlieferung zur Deponie

Am Standort Wiefels betreibt der Zweckverband die Deponie Wiefels II der Deponieklasse II (DK II). Direktanlieferungen sind ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Freigabe durch den Zweckverband möglich.

Von der Anfrage bis zur Anlieferung

So läuft eine Direktanlieferung ab

Eine Anlieferung darf erst erfolgen, nachdem die erforderlichen Angaben und Unterlagen geprüft wurden und die Anlieferung durch den Zweckverband ausdrücklich freigegeben wurde.

 

1

Anfrage stellen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und beschreiben Sie das geplante Anlieferungsvorhaben.

2

Unterlagen einreichen

Reichen Sie die für die Prüfung erforderlichen Angaben, Nachweise und Untersuchungsunterlagen vollständig ein.

3

Prüfung durch den Zweckverband

Wir prüfen die Unterlagen und beurteilen, ob eine Annahme auf der Deponie möglich ist.

4

Freigabe erhalten

Ist eine Annahme möglich, wird die weitere Anlieferung mit Ihnen abgestimmt und freigegeben.

5

Anlieferung

Erst nach erfolgter Freigabe kann die Anlieferung auf der Deponie Wiefels II erfolgen.

 

Wichtige Voraussetzungen

Was vor einer Anlieferung zu beachten ist

Herkunft der Abfälle

Voraussetzung für eine Annahme ist, dass die Abfälle aus dem Landkreis Friesland oder dem Landkreis Wittmund stammen. Abfälle aus anderen Herkunftsgebieten werden grundsätzlich nicht angenommen.

Keine privaten Direktanlieferungen

Private Direktanlieferungen zur Deponie sind ausgeschlossen. Für private Anlieferungen steht der Wertstoffhof zur Verfügung.

Einzelfallprüfung

Ob eine Annahme möglich ist, wird im Einzelfall anhand der Art, Beschaffenheit und Menge des Abfalls sowie der erforderlichen Unterlagen geprüft. Für eine Direktanlieferung kommen insbesondere mineralische und andere für die Ablagerung auf einer Deponie der Klasse II geeignete Abfälle in Betracht.

Keine automatische Annahme

Auch bei vollständigen Unterlagen und grundsätzlich geeigneten Abfällen besteht kein Anspruch auf Annahme. Die Freigabe erfolgt ausschließlich durch den Zweckverband.

 

Nachweise und Untersuchungen

Unterlagen vor der Anlieferung

Welche Unterlagen und Nachweise für die Prüfung erforderlich sind, richtet sich nach Art, Herkunft und Beschaffenheit des jeweiligen Abfalls. Die erforderlichen Unterlagen sind vor einer Freigabe der Anlieferung vollständig vorzulegen.

Grundlegende Charakterisierung

Vor der ersten Anlieferung ist grundsätzlich eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls gemäß § 8 Deponieverordnung (DepV) vorzulegen.

Sie enthält insbesondere Angaben zur Herkunft, Art und Beschaffenheit des Abfalls sowie die für die Beurteilung der Ablagerungsfähigkeit erforderlichen Informationen.

Formular herunterladen

Untersuchungen und Nachweise

Je nach Art, Herkunft und Beschaffenheit des Abfalls können zusätzlich Untersuchungs- und Analysenergebnisse nach der Deponieverordnung (DepV) erforderlich sein. Dies betrifft beispielsweise mineralische Abfälle aus Baumaßnahmen.

Für gefährliche Abfälle, beispielsweise asbesthaltige Abfälle oder Abfälle mit künstlichen Mineralfasern (KMF), sind außerdem die jeweils geltenden abfallrechtlichen Nachweispflichten zu beachten.

Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen können im Rahmen der Vorprüfung mit dem Zweckverband abgestimmt werden.

Angaben zur Anlieferung

Für die weitere Abstimmung benötigen wir Angaben zum Rechnungsempfänger, zum Transporteur, zur voraussichtlichen Anlieferungsmenge und zum geplanten Anlieferungszeitraum.

 

Praktische Informationen

Organisation der Anlieferung

Transport

Der Zweckverband führt keine Transporte durch. Die Organisation und Durchführung des Transportes erfolgt durch den Anlieferer beziehungsweise einen von ihm beauftragten Transporteur.

Fahrzeuge

Für die Anlieferung sind geeignete, für den Betrieb auf der Deponie geeignete („deponiegängige“) Fahrzeuge einzusetzen.

Gebühren

Für die Ablagerung gelten die jeweils aktuellen Gebühren des Zweckverbandes. Die konkrete Abrechnung wird im Rahmen der Anlieferungsabstimmung geklärt.

Zur Gebührensatzung

Anlieferungszeiten Deponie

Montag bis Freitag
April bis September:
Anlieferung bis spätestens 16:30 Uhr

Oktober bis März:
Anlieferung bis spätestens 16:00 Uhr

Vor der Anlieferung

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Bitte stimmen Sie jede geplante Direktanlieferung zur Deponie vorab mit uns ab. So können wir prüfen, ob eine Annahme möglich ist und welche Unterlagen für den konkreten Abfall erforderlich sind.

Anlieferung anfragen

Bitte beachten Sie: Eine Direktanlieferung zur Deponie ist ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Zweckverband möglich.