Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Vielleicht erspart Ihnen diese Liste eine Anfrage bei uns.

Sollten Sie allerdings keine Antwort auf Ihre spezielle Frage finden, 
bitten wir Sie um eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


 


Frage:

Was kostet die Anlieferung von Abfällen?

 

Antwort:

Beachten Sie hierzu bitte unsere Gebührensatzung, in der die Anlieferungsgebühren für die jeweiligen Abfallarten aufgegliedert sind. 


Frage:

Ich zahle bereits Abfallgebühren - warum muss ich als Selbstanlieferer zahlen, wenn ich meinen Abfall entsorgen will?

 

Antwort:

Die (von den Mitgliedslandkreisen) erhobenen Abfallgebühren setzen sich aus den fixen Kosten (Grundgebühr) z.B. für die Vorhaltung von Abfallentsorgungsanlagen, Abfallbehälterbeschaffung, Verwaltung usw., sowie der Volumengebühr für die regelmäßig anfallenden Abfälle für die Abholung vom Grundstück zusammen.

Für die über diese Mengen hinausgehenden Abfälle werden weitere Gebühren erhoben, die dann direkt dem Abfallerzeuger in Rechnung gestellt werden (Abfallsäcke/Sonderleerungen) bzw. bei Anlieferung an den Entsorgungsanlagen direkt gezahlt werden müssen (Zahlung per EC-Karte ist möglich!) 


Frage:

Wie funktioniert die Selbstanlieferung beim Wertstoffhof in Wiefels?

 

Antwort:

Seit Januar 2021 benötigen Sie für Selbstanlieferungen beim Wertstoffhof Wiefels einen Termin. Diesen können Sie rund um die Uhr selbst über unser Terminbuchungsportal buchen oder unter 04461-9319-22 telefonisch vereinbaren.

Im gebuchten Zeitfenster wird Ihnen die Zufahrt in den Selbstanlieferungsbereich ermöglicht. Dabei ist Ihre Aufenthaltszeit nicht auf die Dauer des Zeitfensters beschränkt - es ist unproblematisch, wenn Sie für das Abladen mehr Zeit benötigen!

Für einen reibungslosen Ablauf planen Sie ihre Anfahrt bitte so, dass Sie zum Beginn des gewählten Zeitfensters den Eingangsbereich des Wertstoffhofes erreichen. Zur schnelleren Entsorgung der Abfälle sollten diese bereits vorsortiert sein.

Bei der Einfahrt auf unser Betriebsgelände ordnen Sie sich bitte in eine der Anlieferspuren "PKW ohne Anhänger" bzw. "PKW mit Anhänger/Transporter/LKW) ein.

Unsere Mitarbeiter der Eingangskontrolle werden Sie dann per Ampelzeichen (im Giebel der Überdachung der Waage) aufrufen, eine Sichtkontrolle der angelieferten Abfälle vornehmen, diese einer Abfallart zuordnen und auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührensatzung die ggf. zu entrichtende Anlieferungsgebühr festlegen.

Anschließend können Sie auf die Selbstanlieferungsrampe fahren und den Abfall in den entsprechend beschilderten Containern (Übersicht Container) entsorgen. Auch hier steht Ihnen unser Personal für Fragen gerne zu Verfügung!

Unsere Anschrift lautet:

Fuhlrieger Alle 3, 26434 Wangerland - unter dem Menüpunkt Anfahrt finden Sie den Weg zu uns.  


Frage:

Wie melde ich eine Sperrmüllabfuhr an?

 

Antwort:

Die Organisation der Sperrmüllabfuhr liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedslandkreise Friesland und Wittmund. Eine Sperrmüll-Abholung kann schriftlich mit einer Sperrmüllkarte oder Online beantragt werden.

Klicken Sie auf den jeweiligen Landkreis, um zur Online-Anmeldung zu gelangen:

Antrag Sperrmüll Landkreis Friesland

Antrag Sperrmüll Landkreis Wittmund


Darüber hinaus können Sie Ihren Sperrmüll (nach vorheriger Terminbuchung) während unserer Öffnungszeiten selbst anliefern.

Dabei findet dann die Gebührensatzung des Zweckverbandes AWZ Friesland/Wittmund Anwendung. 


Frage:

Dürfen Biokunststoffe in die Biotonne?

 Antwort:

NEIN! Bei den sogenannten Biokunststoffen gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Kennzeichnung und Nutzung.

Die Biokunststoffe sind zwar teilweise (gem. der Norm EN 13432) biologisch abbaubar, aber nicht im (Zeit-)Rahmen des Kompostierungsprozesses in unserem Kompostwerk.  Dies bedeutet, das die Tüten oder Reste davon nach der Bearbeitung des Bioabfalls im Kompostwerk noch im Kompost enthalten sind. Hierdurch vermindert sich die Qualität und es werden weitere Aufbereitungsschritte erforderlich.

Bei der manuellen Störstofferfassung im Kompostwerk können Biokunststoffe und herkömmliche Kunststoffe nicht unterschieden werden. Aus diesem Grund werden zur Sicherstellung der Qualität des Endproduktes auch Biokunststoffe aussortiert.


Lassen Sie sich von der Werbung nicht irritieren, auch wenn dort kompostierbar oder ökologisch abbaubar auf dem Beutel, Verpackung o.ä. aus Kunststoff steht, dürfen diese nicht in die Biotonne.   


Frage:

Darf biologisch abbaubares Kleintierstreu in den Bioabfall?

 
Antwort:

NEIN! Aus seuchenhygienischen Gründen darf kein Kot (Menschen und Tiere) in die Biotonne.


Auch Kleintiere können unter Umständen Krankheiten (Myksomatose (=Kaninchenpest), Vogelgrippe usw.) verbreiten. Dafür müssen die Tiere nicht einmal krank sein, sondern nur Träger der Erreger.

Kot und Streu gehören immer in den Restabfall, auch wenn die Produkte als "biologisch abbaubar", "kompostierfähig" usw. bezeichnet werden!


Frage:

Können auch asbesthaltige Abfälle (z.B. Eternit bzw. Nachtspeicheröfen) angeliefert werden?

 

Antwort:
Asbest

Ja, die Anlieferung von fest gebundenen asbesthaltigen Abfällen ist möglich. Die Annahme von schwach gebundenen asbesthaltigen Abfällen ist ausgeschlossen!

Damit diese angenommen werden können sind jedoch folgende Punkte zu beachten:

1.

Die asbesthaltigen Abfälle MÜSSEN befeuchtet und in reißfester Folie (z.B. Baufolie) staubdicht (mit Klebeband verkleben) verpackt angeliefert werden

2.

Denken Sie bei der Anlieferung von schweren Teilen am Werststoffhof daran, genügend "Man- bzw. Frauenpower" für das Abladen dabei zu haben. Das Personal des Wertstoffhofes kann beim Abladen aus arbeitsschutzrechlichen Gründen nicht behilflich sein. Auch stehen am Wertstoffhof keine Geräte für das Abladen zur Verfügung. Wählen Sie die "Paketgröße" also so, dass Sie diese in verpacktem Zustand selber abladen können, d.h., dass je nach Menge unter Umständen mehrere "Pakete" gebildet werden müssen.

3.

Denken Sie bei der Be- und Entladung grundsätzlich an Ihren Eigenschutz (Staubmaske)

 4.

Nachtspeicheröfen dürfen NICHT zerlegt angeliefert werden. Die Entsorgung ist kostenfrei im Rahmen der Sammelgruppe 4 als Elektroaltgerät möglich. Es gelten dieselben Verpackungsvorschriften wie für sonstige asbesthaltige Abfälle

Lesen Sie ergänzend hierzu bitte die Hinweise zu Asbest und achten Sie darauf, dass Sie ihr Fahrzeug nicht überladen! 


Frage:

An wen kann ich mich wenden, wenn meine Tonne nicht geleert wurde?

Antwort:

Die Zuständigkeit für die Entleerung der Tonnen liegt direkt bei den Mitgliedslandkreisen, die hierfür nach der Durchführung von Ausschreibungen die folgenden privaten Entsorgungsunternehmen beauftragt haben. Bitte wenden Sie sich direkt an die Hotline des jeweiligen Entsorgungsunternehmens:

Landkreis Friesland:

Bioabfall:          
Fa. Heinemann, 04461-917160

Restabfall:
Fa. Heinemann, 04461-917160

Wertstofftonne:
Fa. Nehlsen, 04461-9987-445

Altpapier:
Fa. Augustin/Fa. Heinemann, 04461-917160


Landkreis Wittmund:

Bioabfall:

Fa. Augustin Entsorgung, Tel: 04421-50049500

Restabfall:
Fa. Augustin Entsorgung, Tel: 04421-50049500

Wertstofftonne:
Fa. Nehlsen, 04461-9987-445

Altpapier:
Fa. Remondis, 04442-92520

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